„Eine Büdnerei als Entschädigung“

Diese kleine Kate gehörte zu einer Bauernstelle, die aus mehreren Gebäuden bestand. Das große  Haupthaus befand sich linker Hand auf  der heute unbebauten Fläche und wurde in den 1970-er Jahren abgerissen. Einige Schritte weiter steht heute noch das dazugehörige Querdielenhaus.

Bei der vor uns liegenden Kate handelt es sich um eine Altenteilerkate für 2 Parteien, erkennbar an den ursprünglich vorhandenen 2 offenen Kochstellen, den Schwibbogenherden, von denen der größere noch vorhanden ist.

Die Eltern zogen auf das Altenteil, wenn sie dem Sohn den Hof übergaben und wirtschafteten für sich.

Die Grundkonstruktion des Hauses besteht aus einem 2-Ständer-Hallendielenhaus in 4 Fach Länge mit einem Kehlbalkendach und Reetdeckung.

Etwa 1820 errichtet, wurden bei den Außenwänden noch Eichenhölzer verwendet, aber die Gefache wurden schon mit Ziegeln ausgemauert, nicht mehr mit Lehm geschlossen.

Bei dem Ständerwerk im Inneren  griff man in dieser Erbauungszeit schon auf Nadelhölzer zurück, teils aus Sparsamkeitsgründen, teils aus Mangel an Eichenholz.

Durch das große Dielentor am vorderen Giebel gelangte man in die Diele, den Arbeitsraum, in dem auch der Leiterwagen stand.

Der Dielenfußboden bestand aus Stampflehm, die Decke aus breiten Holzbohlen oder aus schmalen halbierten Rundhölzern mit Lehmverstrich.

Rechts und links der Diele waren die Stallungen angeordnet. In diesem Fall  3 Fächer für Vieh, für einen Ochsen zum Pflügen und ein bis 2 Schweine zum Schlachten, sowie für Federvieh.

Ein Fach war für Vorräte vorbehalten und verfügte auch  über eine Vertiefung im Erdreich als Keller.

Die beiden schwarzen Küchen lagen rechts und links in Verlängerung der Stallungen.

Am Ende der Kate befanden sich 3 Wohnräume.

Bis 2012 fungierte das Haus noch als Rauchhaus ohne Schornstein.

Heute sind die Räume im Haus modernisiert und umgenutzt.

Aus Erzählungen der letzten landwirtschaftlich arbeitenden  Besitzerin und aus einer alten Akte des Amtsgerichts Ratzeburg erhielt Johann Heinrich Christian Jenkel 1897 als Anbauer Haus und Grundstück von Johann Arft und Friedrich Roggenbaum übertragen.

Jenkel soll beim Hamburger Destillateur Roggenbaum in Lübeck gearbeitet haben und durch einen Unfall, sich das Bein abgeklemmt haben.

Als Entschädigung erhielt er die kleine Bauernstelle- eine Büdnerei oder Kätnerei, wie man sie nannte.

Sie blieb dann im Familienbesitz bis 1990.

Die verwitwete Tochter von Jenckel zog mit ihren beiden Kindern später wieder bei ihm ein und Sohn Hans erhielt 1940 von seiner Mutter Anna Relling, geborene Jenckel,  die Landstelle übertragen.