Die Halbhufenstelle

Diese  Halbhufenstelle hatte über die Jahrhunderte etliche Besitzer. Als ältester konnte Tewes Koltys, 1517/1525, nachgewiesen werden.
Der Name Isernhagen taucht erstmals 1773 auf, als ein Johann Hartwig Isernhagen (1743-1799) die Stelle bewirtschaftete.
1862 heiratete Johann Jochen Hartwig Isernhagen (1837-1925) Anna Maria Sophia Busekit (1836-1914) aus Kittlitz und führte den Hof weiter. Gleichzeitig war er Interimswirt.

Sein Sohn Heinrich bewirtschaftete um 1920 ca. 41 ha und von 1923- 1945 war es wiederum Wilhelm Isernhagen.  Der Haushalt Wilhelm Isernhagens bestand 1945 aus 4 Personen. Aufgegeben werden mussten durch den Gebietsaustausch 103 ha Land, davon 1 Betrieb von 61,5 ha komplett mit lebendem und totem Inventar in Lankow sowie 1 Betrieb von 41,5 ha in Dechow.
Die Familie Isernhagen war „für die Pachtung des Betriebes von Fräulein Frähmcke im Sande b. Ziethen“ vorgesehen.

 

Der 15. November 1945

Am 15. November 1945 fand in der Gastwirtschaft Isernhagen eine der wohl emotionalsten Einwohnerversammlungen statt, die Dechow in seiner Geschichte erlebte.

Der Landrat, Herr Raaz, nahm an dieser Sitzung teil und sprach zu den Einwohnern über den Räumungsbefehl der englischen Militärregierung.
Dieser war den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden zwei Tage zuvor, am 13.11.1945 in Seedorf, mitgeteilt worden.

Aus Dechow nahm daran der Kaufmann Wilhelm Puls teil. Der ebenfalls anwesende britische Captain Edmund Ashworth gab die Befehle der britischen Militärregierung aus. Seine wichtigsten Befehle lauteten: 1. Evakuierung aller deutschen Zivilpersonen, welche unter britischer Aufsicht bleiben wollen. 2. Räumung aller Viehbestände, landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte sowie Lebensmittelbestände aus dem Evakuierungsgebiet. Jeder konnte sich frei entscheiden, ob er evakuieren wollte oder nicht.

In Dechow, so hieß es, befanden „sich sehr schlechte Strassen, es liegt strategisch ungünstig“. Auf der Einwohnerversammlung in der Gastwirtschaft Isernhagen betonte der Landrat, dass die Evakuierung „freiwillig“ sei, jeder deutsche Einwohner hatte sich zu entschließen, „ob er in die britische Zone abwandern oder zurückbleiben will. Abzutransportieren ohne Rücksicht auf eigene Entschliessung sind die Angehörigen der vereinten Nationen. Die im Gebiet wohnenden Russen können sich frei entscheiden“.

Wer sich entschloss zu bleiben, „wird als Eigentum belassen je Hof:

1 Pferd, 1 Kuh, 1 Schaf, 1 Schwein, 1 Wagen, 1 Pflug, 1 Egge usw. und ausserdem Lebensmittel und Futtermittel für 30 Tage. Alles weitere ihm gehörende Eigentum wird in die britische Zone abtransportiert.“